Versicherungsrecht
Mit dem Begriff Versicherungsrecht wir eine besondere Form der Rechtsmaterie bezeichnet, die als sogenannter unselbstständiger Teil des Handels- sowie auch des bürgerlichen Rechts, die Beziehungen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen regelt und somit die Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. So wir das Versicherungsrecht als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden verstanden und entsprechend rechtlich gewertet.
Doch obgleich diese grundsätzliche Erklärung bezüglich des Versicherungsrechtes in beinahe allen Staaten der Europäischen Union zutreffen ist, gelten in der einzelnen Auslegung von Land zu Land durchaus unterschiede in der Auffassung wie auch der Umsetzung des Versicherungsgesetzte. So wird das Versicherungsrecht in Deutschland weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Im bürgerlichen Recht findet sich als Typen bestimmendes Element lediglich noch der Vertrag zugunsten Dritter, der jedoch nur auf wenige Versicherungsverträge Anwendung finden könnte und somit kaum noch mit dem Versicherungsrecht an sich verglichen werden könnte.
Denn entgegen herkömmlicher Verträge, ist es für Versicherungsverträge typisch, dass dem Nutznießer des Vertrages, also dem Versicherten mit Unterzeichnung des Vertrages auch die Pflicht entwächst, Beiträge zur Deckung der Versicherung zu bezahlen. Nur wenn diese Beiträge form und fristgerecht entrichtet werden und der Vertrag somit beiderseitig gehalten wurde, schreibt das Versicherungsrecht auch die Pflicht des Versicherungsunternehmens vor, im Schadensfalle für Schäden im Rahmen des Versicherungsvertrages aufzukommen.
So gesehen regelt also das Versicherungsrecht alle mit einem Versicherungsvertrag in Verbindung stehenden rechtlichen Belange. Von der Grundlage des Vertrages, über dessen Wirkungsweise bis hin zu dessen Laufzeit und Beendigung werden alle rechtlich relevanten Fragen zu einem Versicherungsvertrag durch das Versicherungsrecht geregelt und wird bei Streitigkeiten im Bezug auf einen Versicherungsvertrag somit in Deutschland immer das Versicherungsrecht angewandt.