Lebensversicherung
Die Lebensversicherung zählt zu den Individualversicherungen. Sie deckt Todesfall und Langlebigkeit ab und bietet somit eine wirtschaftliche Absicherung. Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Das Risiko liegt alleine in der versicherten Person.
Die Grundlagen einer Lebensversicherung
Die Versicherungsleistung, die vertraglich vereinbart ist wird ausbezahlt, wenn die Versicherungszeit abgelaufen ist oder aber der Versicherungsfall in Form des Todes des Versicherungsnehmers, eintritt. Die Auszahlung erfolgt im Erlebensfall an den Versicherten, im Todesfall an die im Vertrag genannte begünstigte Person. Die Versicherungsleistung wird im Normalfall in einer Summe entsprechend der Versicherungsvereinbarung ausbezahlt.
Entsprechend der Vereinbarungen im Vertrag kann es sich um eine Todesfallversicherung handeln, also die beim Todesfall auszahlt oder eine Erlebensfallversicherung, die zu bestimmten Ereignissen, also Vertragsablauf, beim Eintritt einer Krankheit oder Erwerbs- und Berufsunfähigkeit zum Tragen kommt. Auch andere Ereignisse, die Gefahren im menschlichen Leben darstellen, können falls im Vertrag vereinbart, ausschlaggebend für die Auszahlung sein.
Bei den Lebensversicherungen gibt es die Risikolebensversicherung und eine kapitalbildende Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung zahlt nur dann eine Leistung aus, wenn der Versicherungsfall, also der Tod des Versicherten eintritt. Die Risikolebensversicherung ist wesentlich günstiger als eine normale Lebensversicherung, da sie nur im Falle des Todes zahlt. Läuft die Versicherung ohne Versicherungsfall durch, findet keine Auszahlung statt. Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, um Angehörige abzusichern, die wirtschaftlich vom Versicherungsnehmer abhängig sind. Gerne wird die Risikolebensversicherung auch zur Sicherung von Verbindlichkeiten abgeschlossen, zum Beispiel beim Hausbau. Die dritte Alternative ist, dass die Versicherung als eine Trägerversicherung für eine Zusatzversicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.
Kapitalbildende Lebensversicherungen erfordern dagegen einen Sparprozess des Versicherten, da in jedem Fall eine Leistung des Versicherers erbracht wird. Die klassische Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall. Hier wird in jedem Fall eine Leistung durch den Versicherer fällig. Solch eine Lebensversicherung kann auch fondsgebunden sein.