Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der bekanntesten Versicherungen in Deutschland. Sie gehört zur Invaliditätsversicherung und wird meistens im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung oder auch einer Rentenversicherung abgeschlossen. Sie ist jedoch eine in sich selbständige Versicherung.

Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeit gehörte ursprünglich zur Rentenversicherung. Der Begriff ist auch nur noch für Personen, die vor 1961 geboren sind maßgeblich. Sie bekommen mit dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Rente, die klein und vom Betrag her um einiges unter der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angesiedelt ist. Diejenigen, die nach dem genannten Jahr geboren sind erhalten nur noch einen sehr eingeschränkten Schutz, der im Bereich Erwerbsunfähigkeit geleistet wird.

Normalerweise sichert das Einkommen die Lebensumstände. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, entsteht eine Versorgungslücke. Diese kann durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Selbst Hausfrauen sollten sich eine solche Versicherung zulegen. Kann der ausgeführte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, dann tritt an die Stelle des Einkommens die monatliche Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe im Vorfeld vereinbart wurde. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Krankheit auch noch nach 6 Monaten fortbesteht und so eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist. Über die Berufsverbände erhält man hierzu allerdings genauere Informationen. Es kann auch eine eingeschränkte Berufsunfähigkeit vorliegen. Darüber entscheiden aber dann bestimmte Vertragsbestandteile. Man sollte sich deshalb genau informieren, bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

Besonders zu beachten
Einige Verträge beinhalten eine abstrakte Verweisung, die besagt, dass der Versicherte auch einen anderen Beruf ausführen kann. Ist dieser andere Beruf noch ausführbar vom Versicherten, dann kann die Versicherung die Leistung verweigern, deshalb ist es ratsam darauf zu achten, dass eine Verweisung im Vertrag ausgeschlossen ist.